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Allgemeine Geschäftsbedingungen der adconsys Aktiengesellschaft
adconsys stellt Dienstleistungen und Mehrwertdienste rund um das Internet bereit. Der Inhaber eines Anschlusses bei adconsys oder der Nutzer von Dienstleistungen bei adconsys wird im folgenden Kunde genannt.
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§ 1 GELTUNG 1. Die Nutzung der adconsys Services erfolgt auf der Grundlage dieser AGB, die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch adconsys wirksam. Nebenabreden oder mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Beauftragten von adconsys, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen, müssen schriftlich niedergelegt und von der Geschäftsführung bestätigt werden. 2. Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES 1. Der Vertrag über die Nutzung von adconsys Services kommt mit der Gegenzeichnung durch adconsys zustande. adconsys ist insoweit in der Annahme eines Vertrages frei.
§ 3 KÜNDIGUNG 1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar. 2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragszeit jeweils wieder um diese Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung ist jeweils 12 Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. 3. Bei Verstoß gegen die in § 5 Abs. 1 und 2 aufgeführten Pflichten kann adcon-sys sofort und fristlos kündigen. Bei Verstoß gegen § 7 Abs. 2 ist adconsys nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.
§ 4 LEISTUNGSUMFANG 1. adconsys ermöglicht den kommerziellen Zugang zur bestehenden Kommunikationsinfrastruktur des INTERNET bzw. zu einem nationalen und supranationalen Value-Added-Network. 2. Sofern adconsys Dienste und Leistungen kostenfrei anbietet, können diese jederzeit ohne Anspruch auf Kostenminderung eingestellt oder gebührenpflichtig angeboten werden. adconsys ist nicht verantwortlich für die Kosten, die aus dem Zugriff auf kostenpflichtige Dienste und Datenbanken entstehen, die über das INTERNET erreicht werden können 3. adconsys stellt seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen der Woche zur Verfügung. Betriebsunterbrechungen wegen Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Eventuelle Störungen seiner technischen Einrichtungen werden so schnell wie möglich behoben. 4. adconsys unterhält eine Hotline, die telefonisch zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Die Hotline per eMail steht 24 Stunden zur Verfügung.
§ 5 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN Der Kunde ist verpflichtet, die adconsys Services sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: 1. den Zugriff auf die adconsys Services nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. 2. dafür zu sorgen, daß die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden, insbesondere, daß die Datenaufbewahrung in den Rechnern von adconsys nicht über längere Zeit Kapazitäten blockiert. 3. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Benutzung von adconsys Services erforderlich sein sollten. 4. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern, falls unbefugte Kenntnis Dritter vermutet wird. 5. unverzüglich bei erkennbaren Mängeln oder Schäden eine Störungsmeldung bei adconsys anzuzeigen. 6. nach Abgabe einer Störungsmeldung die adconsys durch die Überprüfung ihrer Anlagen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Überprüfung herausstellt, daß die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag. 7. Bei Bedarf kann adconsys mit dem einzelnen Kunden eine Benutzerordnung erstellen, in der dessen Zusammenwirken mit anderen Kunden geregelt wird.
§ 6 NUTZUNG DURCH DRITTE 1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der adconsys Services durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch adconsys gestattet. 2. Wird diese Nutzung gestattet, hat der Kunde den Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung einzuweisen. Bei Nichtgestattung entsteht kein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz. 3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder nichtbefugte Nutzung Dritter entstehen.
§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. adconsys stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den dort genannten Tarifen bzw. Konditionen zur Verfügung. 2. In der Regel erfolgt die Bezahlung durch Lastschrifteinzug. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 3. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung online. Bei Bedarf wird sie mit Briefpost zugestellt, wofür eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 2,50 EUR in Rechnung gestellt wird. 4. Behauptet der Kunde, daß die berechneten Gebühren nicht von ihm noch von Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, muß er dies nachweisen. adconsys hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist. 5. Monatliche Entgelte (Grundgebühren oder Flat Rates) sind mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen . 6. Sonstige Entgelte, insbesondere Verkehrsgebühren, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden monatlich eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.
§ 8 ZAHLUNGSVERZUG 1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist adconsys berechtigt, den Anschluß des Kunden zu sperren und Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Discontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. 2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen über 2 aufeinanderfolgende Monate nicht nach, kann adconsys den Vertrag fristlos kündigen. 3. Gelieferte Soft- und Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der adconsys AG. (Eigentumsvorbehalt)
§ 9 AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, LEISTUNGSVERZÖGERUNGEN UND RÜCKVERGÜTUNGEN 1. Gegen Ansprüche von adconsys kann der Kunde nur mit unbestrittenem oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die adconsys die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen TELEKOM usw., auch wenn sie bei Subunternehmen von adconsys auftreten - hat adconsys auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen adconsys, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. 3. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als 2 Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Vorauszahlungen ab dem Zeitpunkt der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt dann vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die adconsys - Infrastruktur zugreifen kann. 4. Bei Ausfällen von adconsys Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von adconsys liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn sie durch adconsys oder ihre Mitarbeiter grob fahrlässig verursacht wurden und sich über mehr als einen Werktag erstrecken.
§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber adconsys wie auch im Verhältnis zu deren Subunternehmen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 2. adconsys haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der durch sie übermittelten Daten. adconsys haftet auch nicht für eine rechtswidrige Handlung des Senders noch dafür, daß diese Daten frei von Rechten Dritter sind. 3. adconsys haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, nicht für entgangenen Gewinn noch indirekte Schäden bei dem Kunden oder Dritten. 4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, haftet adconsys bis in Höhe eines durchschnittlichen Monatsbetrages für Gebühren, der sich aus den vergangenen 3 Monaten errechnet.
§ 11 HAFTUNG DES KUNDEN 1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die adconsys und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der adconsys Services oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 12 GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ 1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die adconsys unterbreiteten Daten nicht als vertraulich. 2. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeitet wird. 3. Soweit sich adconsys Dritter zur Erbringung seiner Dienstleistungen bedient, ist adconsys berechtigt, diese Kundendaten offenzulegen. adconsys steht dafür ein, daß seine Mitarbeiter und Beauftragten mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vertraut sind und dessen Bestimmungen beachten. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.(directory services) 4. Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels adconsys Daten oder Informationen zu beschaffen, die nicht für ihn oder Dritte bestimmt sind.
§ 13 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN BEI WARENLIEFERUNGEN 1. Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne adconsys Services, wie Hardware- oder Softwarelieferung, Dienstleistungen mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Subunternehmens.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz des Unternehmens adconsys. 2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 3. Auch ein Rechtsnachfolger des Kunden ist an die Verpflichtungen des Vertrages gebunden. 4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.
Leipzig, Februar 2004 |